Gut erfasst. Ohne Mindestlohn wird sich das nur gegenseitig weiter nach unten schrauben.
Bei Telepolis gibt es auch einen sehr gut geschriebenen Artikel – traurig, einfach nur traurig. Hier ein paar Kernaussagen, weshalb das eigentlich gerichtlich kaum Stand halten kann:
„Statt hier einwandfreie Daten und Zahlen anzuführen, wird erneut, wie im bereits vom BverfG gerügten Berechnungsmodell der Regelsätze, mit Unterstellungen und Annahmen gearbeitet.“
„Ebenfalls als nicht existenzsichernd betrachtet wurden Schnittblumen und Zimmerpflanzen. Auch die Verpflegung außer Haus wurde gekappt, […]“
„Obgleich das BverfG gerügt hatte, dass der Bedarf der Kinder nicht explizit berechnet wurde, hat man diesmal erneut auch Erwachsene und Kinder zusammen erfasst. Die Begründung hierfür lautet lapidar: […] Einfach gesagt: es war zu umständlich, der Aufforderung des BverfG nachzukommen, stattdessen wurde erneut zusammen erfasst und dann gemittelt, anteilmäßig verteilt usw.“
„Gerade beim Thema Garten und Pflanzen/Blumen scheint es, als würde es darum gehen, sich mehr und mehr dem physischen Existenzminimum anzunähern, nicht aber dem soziokulturellen Existenzminimum, wie es das BverfG fordert. Die Annahme, dass ALG-II-Empfänger weder über teure Werkzeuge noch über hochwertige Kleidung, für die eine chemische Reinigung erforderlich ist, verfügen bzw. diese lediglich zu Vorstellungsgesprächen anziehen, zusammen mit der Annahme, dass die alkoholischen Getränke zu ca. 90% aus niedrigpreisigem Bier oder ähnlichem bestehen, betont einmal mehr die Ansicht, dass es sich bei ALG II-Empfängern um trinkende, einfach bis schlampig angezogene Menschen handelt.“
Quelle und mehr:
„Wer will es schon schön haben? – Gärtchen, Pflanzen und das neue ALG II“
von Twister (Bettina Winsemann) am 28.09.2010 bei Telepolis: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/33/33395/1.html
Bei Telepolis gibt es auch einen sehr gut geschriebenen Artikel – traurig, einfach nur traurig. Hier ein paar Kernaussagen, weshalb das eigentlich gerichtlich kaum Stand halten kann:
„Statt hier einwandfreie Daten und Zahlen anzuführen, wird erneut, wie im bereits vom BverfG gerügten Berechnungsmodell der Regelsätze, mit Unterstellungen und Annahmen gearbeitet.“
„Ebenfalls als nicht existenzsichernd betrachtet wurden Schnittblumen und Zimmerpflanzen. Auch die Verpflegung außer Haus wurde gekappt, […]“
„Obgleich das BverfG gerügt hatte, dass der Bedarf der Kinder nicht explizit berechnet wurde, hat man diesmal erneut auch Erwachsene und Kinder zusammen erfasst. Die Begründung hierfür lautet lapidar: […] Einfach gesagt: es war zu umständlich, der Aufforderung des BverfG nachzukommen, stattdessen wurde erneut zusammen erfasst und dann gemittelt, anteilmäßig verteilt usw.“
„Gerade beim Thema Garten und Pflanzen/Blumen scheint es, als würde es darum gehen, sich mehr und mehr dem physischen Existenzminimum anzunähern, nicht aber dem soziokulturellen Existenzminimum, wie es das BverfG fordert. Die Annahme, dass ALG-II-Empfänger weder über teure Werkzeuge noch über hochwertige Kleidung, für die eine chemische Reinigung erforderlich ist, verfügen bzw. diese lediglich zu Vorstellungsgesprächen anziehen, zusammen mit der Annahme, dass die alkoholischen Getränke zu ca. 90% aus niedrigpreisigem Bier oder ähnlichem bestehen, betont einmal mehr die Ansicht, dass es sich bei ALG II-Empfängern um trinkende, einfach bis schlampig angezogene Menschen handelt.“
Quelle und mehr:
„Wer will es schon schön haben? – Gärtchen, Pflanzen und das neue ALG II“
von Twister (Bettina Winsemann) am 28.09.2010 bei Telepolis:
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/33/33395/1.html